Zitate über Ordner

Eine Sammlung von Zitaten zum Thema ordner, verstand.

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„Ich muss eine beträchtliche Menge Verstand haben; manchmal brauche ich eine Woche, um ihn zu ordnen.“

The Innocents Abroad, chapter VII. Originaltext bei Projekt Gutenberg http://www.gutenberg.org/files/3176/3176-h/p1.htm#ch6
Original engl.: "I must have a prodigious quantity of mind; it takes me as much as a week sometimes to make it up."
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„Die Reihenfolge, in die wir die Begebenheiten des Bewußtseins ordnen, duldet keinerlei Willkür; sie ist uns vorgeschrieben und wir können nichts daran ändern.“

Henri Poincaré (1854–1912) französischer Mathematiker und Theoretischer Physiker

Das Maß der Zeit, in: Der Wert der Wissenschaft, B.G.Teubner, Leipzig 1906, Kap. I. S. 26 L’ordre dans lequel nous rangeons les phénomènes conscients ne comporte aucun arbitraire. Il nous est imposé et nous n’y pouvons rien changer. - :fr:s:La Valeur de la Science/Chapitre II. La mesure du temps

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„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

Friedrich Wilhelm I. (Preußen) (1688–1740) König in Preußen (1713–1740)

anscheinend erstmals bei Max Arnold Nentwig: „Rechtsanwälte in Karikatur und Anekdote“ (Köln, Verlag Otto Schmidt, 1977. S. 19) und seither vielfach meist nur mit der dortigen Quellenangabe als „Cabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten vom 15.12.1726“ zitiert.
Diese Cabinettsorder lässt sich so nicht feststellen. Eine Kleiderordnung für Advokaten und Prokuratoren findet man schon in dem eigenhändigen Schreiben des Königs an den Justizminister Christian Friedrich Freiherr von Bartholdi vom 2. April 1713 ( Acta Borussica I S. 382 https://archive.org/stream/diebehrdenorgan01posngoog#page/n550/mode/2up/), dessen Anordnungen durch Erlass vom 5. April 1713 dem Oberappellationsgericht, Geheimen Justizrath, Kammergericht und Consistorium zu Berlin mitgeteilt wurden:
"die atvocatten sollen schwartz gehen mit ein Menttelchen biß an die Knie / die Procuratores [sollen] einen schwartzen Rogck ohne mantell [tragen] mit einer rahbaht [rabat: frz. Überschlag] das auf die brust gehet / der generahl fischall [General-Fiscal] soll agiren gegen die die dar nicht so gehen werden und sollen [diese] karren [Zwangsarbeit leisten]."
Von Spitzbuben ist dort ebenso wenig die Rede wie in der „Circularordre vom 31. December 1726 an alle Collegia und Gerichte, die Advocaten und Procuratoren haben“, welche sich unter Nr. 6 mit Fragen der Amtstracht beschäftigt ( Acta Borussica IV,2 S. 120 ff. https://archive.org/stream/actaborussicade00berlgoog#page/n131/mode/2up/). Allerdings schreibt O. Hintze in den Acta Borussica VI. 1 S. 211 https://archive.org/stream/bub_gb_83U5AQAAIAAJ#page/n225/mode/2up von einer Äußerung des Königs über den Zweck der Tracht: „damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten könne“, doch verzichtet er darauf, dazu irgendwelche Einzelheiten oder gar eine Quelle mitzuteilen.
Vgl. zu allem Adolf Weißler: Die Geschichte der Rechtsanwaltschaft. Leipzig 1905. S. 310 ff. https://archive.org/stream/geschichtederre01weisgoog#page/n323/mode/2up.
Fälschlich zugeschrieben

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„Wenn man mit Eisenstangen auf Ordner, Polizisten oder Spieler zugeht, müsste man damit rechnen, ein paar Jahre ins Gefängnis zu kommen. Aber die wissen, dass dies nicht passiert.“

Rainer Wendt (1956) deutscher Polizist, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft

ZEIT: http://www.zeit.de/sport/fussball/2010-03/ultras-randale-berlin?page=2 Rainer Wendt zu Randalen im Stadion in Berlin am 16. März 2010]

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