„Richter sollen bedenken, daß es ihres Amtes ist, das Gesetz auszulegen, nicht Gesetze zu machen oder zu geben. Richter sollten mehr gelehrt als geistreich, mehr ehrwürdig als beifallsüchtig und mehr bedachtsam als zuversichtlich sein. Vor allem ist Rechtschaffenheit ihr Teil und ihre eigentliche Tugend.“
Original
Judges ought to remember, that their office is jus dicere, and not jus dare; to interpret law, and not to make law, or give law.
Of Judicature
Essays (1625)
Ähnliche Zitate


„Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er.“
Annalen III, 27
Original lat.: "Corruptissima re publica plurimae leges."

"Das Recht in Goethes Faust", in: "Die Schaubühne" Nr. 32, 14. August 1913, S. 775.
Andere

E.M. Arndt's Schriften für und an seine lieben Deutschen. Leipzig: Weidmann'sche Buchhandlung, 1845. S. 396.

Briefe (an Wilhelmine von Zenge, Anfang 1800)
Briefe


Quelle: Maria Stuart. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch, 1996, S. 39. gutenberg.spiegel.de, Kapitel 3, Jugend in Frankreich http://gutenberg.spiegel.de/buch/maria-stuart-6862/3