
„Das strengste Gericht ist das eigene Gewissen. Hier wird kein Schuldiger freigesprochen.“
Satiren XIII, 1
Original lat.: "se iudice nemo nocens absolvitur."
Sententiae I28
Original lat.: "Iudex damnatur, cum nocens absolvitur."
„Das strengste Gericht ist das eigene Gewissen. Hier wird kein Schuldiger freigesprochen.“
Satiren XIII, 1
Original lat.: "se iudice nemo nocens absolvitur."
Festschrift für Ernst-Walter Hanack zum 70. Geburtstag am 30. August 1999 - Berlin [u.a.] : de Gruyter, 1999, S. 3
„Wenn ich schuldig bin, werde ich dafür geradestehen.“
„Die Schuldigen werden ihre Strafe bekommen.“
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