
„Nur wer riskiert zu weit zu gehen, kann herausfinden, wie weit er gehen kann.“
— Thomas Stearns Eliot Lyriker, Dramatiker und Essayist 1888 - 1965
„Nur wer riskiert zu weit zu gehen, kann herausfinden, wie weit er gehen kann.“
— Thomas Stearns Eliot Lyriker, Dramatiker und Essayist 1888 - 1965
— Michael Ende deutscher Schriftsteller 1929 - 1995
Zettelkasten. Skizzen und Notizen, Stuttgart: Weitbrecht Verlag, März 1994. S. 276. ISBN 352271380X
„Der Takt der Frechheit besteht darin, zu wissen, bis zu welchem Punkt man zu weit gehen kann.“
— Jean Cocteau französischer Schriftsteller, Regisseur, Maler und Choreograf 1889 - 1963
Hahn und Harlekin (1918); in: Jean Cocteau; Band 2: Prosa; Volk und Welt, Berlin 1971. S.284
— Banana Yoshimoto japanische Schriftstellerin 1964
„Der Weg der Tugend ist sehr eng und der Weg des Laster weit und weit“
— Miguel de Cervantes spanischer Schriftsteller 1547 - 1616
„Und ob die weite Welt wirklich weit ist, das liegt an jedem Menschen.“
— Ilse Aichinger, buch Die größere Hoffnung
Die größere Hoffnung: Roman, S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1986, S. 16,
„Wenn du durch die Hölle gehst, geh weiter.“
— Winston Churchill britischer Staatsmann des 20. Jahrhunderts 1874 - 1965
— Karl Friedrich Wilhelm Wander deutscher Pädagoge und Sprichwortsammler 1803 - 1879
Deutsche Sprichwöreter-Lexikon, Vorrede, XIV, Anstössige Sprichwörter
— Theodor Fontane, buch Effi Briest
Kapitel 5 , Kapitel 15 , Kapitel 22 , Kapitel 36 . Aus: Romane und Erzählungen. hg. von Peter Goldammer, Gotthard Erler, Anita Golz und Jürgen Jahn, 2. Auflage, Berlin und Weimar: Aufbau, 1973. Bd. 7. inzwischen sprichwörtlich
Effi Briest (1895)
Variante: Das ist ein zu weites Feld.
— Friedrich Wilhelm I. (Preußen) König in Preußen (1713–1740) 1688 - 1740
anscheinend erstmals bei Max Arnold Nentwig: „Rechtsanwälte in Karikatur und Anekdote“ (Köln, Verlag Otto Schmidt, 1977. S. 19) und seither vielfach meist nur mit der dortigen Quellenangabe als „Cabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten vom 15.12.1726“ zitiert.
Diese Cabinettsorder lässt sich so nicht feststellen. Eine Kleiderordnung für Advokaten und Prokuratoren findet man schon in dem eigenhändigen Schreiben des Königs an den Justizminister Christian Friedrich Freiherr von Bartholdi vom 2. April 1713 ( Acta Borussica I S. 382 https://archive.org/stream/diebehrdenorgan01posngoog#page/n550/mode/2up/), dessen Anordnungen durch Erlass vom 5. April 1713 dem Oberappellationsgericht, Geheimen Justizrath, Kammergericht und Consistorium zu Berlin mitgeteilt wurden:
"die atvocatten sollen schwartz gehen mit ein Menttelchen biß an die Knie / die Procuratores [sollen] einen schwartzen Rogck ohne mantell [tragen] mit einer rahbaht [rabat: frz. Überschlag] das auf die brust gehet / der generahl fischall [General-Fiscal] soll agiren gegen die die dar nicht so gehen werden und sollen [diese] karren [Zwangsarbeit leisten]."
Von Spitzbuben ist dort ebenso wenig die Rede wie in der „Circularordre vom 31. December 1726 an alle Collegia und Gerichte, die Advocaten und Procuratoren haben“, welche sich unter Nr. 6 mit Fragen der Amtstracht beschäftigt ( Acta Borussica IV,2 S. 120 ff. https://archive.org/stream/actaborussicade00berlgoog#page/n131/mode/2up/). Allerdings schreibt O. Hintze in den Acta Borussica VI. 1 S. 211 https://archive.org/stream/bub_gb_83U5AQAAIAAJ#page/n225/mode/2up von einer Äußerung des Königs über den Zweck der Tracht: „damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten könne“, doch verzichtet er darauf, dazu irgendwelche Einzelheiten oder gar eine Quelle mitzuteilen.
Vgl. zu allem Adolf Weißler: Die Geschichte der Rechtsanwaltschaft. Leipzig 1905. S. 310 ff. https://archive.org/stream/geschichtederre01weisgoog#page/n323/mode/2up.
Fälschlich zugeschrieben
„Wohin du auch gehst, geh mit deinem ganzen Herzen.“
— Konfuzius chinesischer Philosoph zur Zeit der Östlichen Zhou-Dynastie -551 - -479 v.Chr
„In die Berge gehen heißt nach Hause gehen.“
— John Muir schottisch-US-amerikanischer Universalgelehrter 1838 - 1914