„Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. Die Macht über Leben und Freiheit der Bürger würde unumschränkt sein, wenn jene mit der legislativen Befugnis gekoppelt wäre; denn der Richter wäre Gesetzgeber. Der Richter hätte die Zwangsgewalt eines Unterdrückers, wenn jene mit der exekutiven Gewalt gekoppelt wäre.“
Vom Geist der Gesetze (De l'esprit des lois), XI, 6
Original franz.: "Il n'y a point encore de liberté si la puissance de juger n'est pas séparée de la puissance législative et de l'exécutrice. Si elle étoit jointe à la puissance législative, le pourvoir sur la vie et la liberté des citoyens seroit arbitraire : car le juge seroit législateur."
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im Gespräch mit Eric Gujer, Neue Zürcher Zeitung (NZZ), St.Gallen Symposium 04.05.2012 http://www.youtube.com/watch?v=YqFywGwVKn0
2012


„Was wäre das Leben, hätten wir nicht den Mut, etwas zu riskieren?“

Quelle: Interview in "DER SPIEGEL", Ausgabe 49/1985 https://www.spiegel.de/politik/unser-land-brennt-es-blutet-zu-tode-a-e35dd0b3-0002-0001-0000-000013514887 spiegel.de]