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Login zur Überprüfung„Das Verbot der Auslebung des Sexualtriebs, d. h. zwischen einwilligenden Erwachsenen im Privaten, liegt außerhalb des Rechtsbereichs.“
Original
The prohibition of the expression of the sex drive, i. e., between consenting adults in private, lies outside the legal sphere.
Karl Heinrich Ulrichs. The riddle of "man-manly love": the pioneering work on male homosexuality, Volume 2, Prometheus Books, 1994. p. 604
Karl Heinrich Ulrichs 1
deutscher Jurist, Journalist und Verleger 1825–1895Ähnliche Zitate

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Frühling und Herbst des Lü Bu We, S. 335

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