„Das ist das Problem mit Wünschen, Herr Schwartz. Nur die falschen gehen sofort in Erfüllung.“

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Letzte Aktualisierung 3. Juni 2021. Geschichte
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deutscher Schriftsteller und Journalist 1971

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„Unerreichbare Wünsche werden als »fromm« bezeichnet. Man scheint anzunehmen, dass nur die profanen in Erfüllung gehen.“

Marie von Ebner-Eschenbach (1830–1916) österreichische Schriftstellerin

Aphorisms (1880/1893)

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„Auf törichte Wünsche wartet zuweilen eine grausame Strafe: ihre Erfüllung.“

Isolde Kurz (1853–1944) deutsche Schriftstellerin und Übersetzerin

Allgemeines vom Menschendasein. In: Im Zeichen des Steinbocks, bei Georg Müller, München und Leipzig 1905, S. 7,

„Wenn man älter wird, werden die falschen Erfüllungen schmerzlicher, als die unerfüllt bleibende Träume.“

Ernst Bertram (1884–1957) deutscher Schriftsteller

Das innere Reich. Zeitschrift für Dichtung, Kunst und deutsches Leben. München: Langen, 1934. S. 1121

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„Die Erfüllung eines Lieblingswunsches, sei der Wunsch selber, was er wolle, berührt uns wie eine Weihnachtsfreude.“

Die wendische Spree. Aus: Werke. hg. von Edgar Groß, Kurt Schreinert, Rainer Bachmann, Charlotte Jolles, Jutta Neuendorff-Fürstenau. München: Nymphenburger Verlagshandlung, 1959-1975. Band 12. Seite 59 http://www.zeno.org/Literatur/M/Fontane,+Theodor/Reisebilder/Wanderungen+durch+die+Mark+Brandenburg/Spreeland/Die+wendische+Spree/An+Bord+der+%C2%BBSphinx%C2%AB
Wanderungen durch die Mark Brandenburg (1862-1888)

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„Jetzt ist mein Wunsch endlich doch in Erfüllung gegangen, den ich seit meiner Kindheit hatte, ich kann mich nun ausschlafen, ich darf schlafen, so lange ich mag.“

Anna Wimschneider (1919–1993) deutsche Bäuerin und Schriftstellerin

Herbstmilch - Lebenserinnerungen einer Bäuerin , München, 1984. ISBN 3-492-20740-5. S. 151

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„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

Friedrich Wilhelm I. (Preußen) (1688–1740) König in Preußen (1713–1740)

anscheinend erstmals bei Max Arnold Nentwig: „Rechtsanwälte in Karikatur und Anekdote“ (Köln, Verlag Otto Schmidt, 1977. S. 19) und seither vielfach meist nur mit der dortigen Quellenangabe als „Cabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten vom 15.12.1726“ zitiert.
Diese Cabinettsorder lässt sich so nicht feststellen. Eine Kleiderordnung für Advokaten und Prokuratoren findet man schon in dem eigenhändigen Schreiben des Königs an den Justizminister Christian Friedrich Freiherr von Bartholdi vom 2. April 1713 ( Acta Borussica I S. 382 https://archive.org/stream/diebehrdenorgan01posngoog#page/n550/mode/2up/), dessen Anordnungen durch Erlass vom 5. April 1713 dem Oberappellationsgericht, Geheimen Justizrath, Kammergericht und Consistorium zu Berlin mitgeteilt wurden:
"die atvocatten sollen schwartz gehen mit ein Menttelchen biß an die Knie / die Procuratores [sollen] einen schwartzen Rogck ohne mantell [tragen] mit einer rahbaht [rabat: frz. Überschlag] das auf die brust gehet / der generahl fischall [General-Fiscal] soll agiren gegen die die dar nicht so gehen werden und sollen [diese] karren [Zwangsarbeit leisten]."
Von Spitzbuben ist dort ebenso wenig die Rede wie in der „Circularordre vom 31. December 1726 an alle Collegia und Gerichte, die Advocaten und Procuratoren haben“, welche sich unter Nr. 6 mit Fragen der Amtstracht beschäftigt ( Acta Borussica IV,2 S. 120 ff. https://archive.org/stream/actaborussicade00berlgoog#page/n131/mode/2up/). Allerdings schreibt O. Hintze in den Acta Borussica VI. 1 S. 211 https://archive.org/stream/bub_gb_83U5AQAAIAAJ#page/n225/mode/2up von einer Äußerung des Königs über den Zweck der Tracht: „damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten könne“, doch verzichtet er darauf, dazu irgendwelche Einzelheiten oder gar eine Quelle mitzuteilen.
Vgl. zu allem Adolf Weißler: Die Geschichte der Rechtsanwaltschaft. Leipzig 1905. S. 310 ff. https://archive.org/stream/geschichtederre01weisgoog#page/n323/mode/2up.
Fälschlich zugeschrieben

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