„Der Richter wird verurteilt, wenn ein Schuldiger freigesprochen wird.“
Sententiae I28
Original lat.: "Iudex damnatur, cum nocens absolvitur."
Festschrift für Ernst-Walter Hanack zum 70. Geburtstag am 30. August 1999 - Berlin [u.a.] : de Gruyter, 1999, S. 3
„Der Richter wird verurteilt, wenn ein Schuldiger freigesprochen wird.“
Sententiae I28
Original lat.: "Iudex damnatur, cum nocens absolvitur."
„›Es ist besser, wenn zehn Schuldige davonkommen, als dass ein Unschuldiger verfolgt wird.‹«“
Das Grab meiner Schwester
„Den Schuldigen zu schonen, ist Grausamkeit gegen den Unschuldigen.“
„Besser man riskiert, einen Schuldigen zu retten, als einen Unschuldigen zu verurteilen.“
Zadig oder Das Schicksal, Kap. 6
Original franz.: "Qu'il vaut mieux hasarder de sauver un coupable que de condamner un innocent."
Zadig
Verteidigungsrede vor dem Volksgerichtshof, 19. April 1943; weisse-rose-stiftung.de http://www.weisse-rose-stiftung.de/fkt_standard.php?aktion=ls&ma=cs&c_id=mamura&id=08429076&topic=043&page=1&mod=2&lang=de
Interview mit dem Stern http://www.stern.de/politik/deutschland/587615.html?p=2&nv=ct_cb, Heft 17/2007