Cautio Criminalis, oder: Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse. Deutsch von Joachim-Friedrich Ritter. Böhlaus Nachf. Weimar 1939. Seite 93
"ad omnia annuunt torturae; & cum deinde revocare non audeant, morte omnia obsignantur" - Cautio criminalis S. 133 books.google.de http://books.google.de/books?id=i7hCAAAAcAAJ&pg=PA133
Zitate aus dem Buch
Cautio Criminalis
Cautio criminalis seu de processibus contra Sagas Liber : Mit diesem lateinischen Werk trat der katholische Dichter und Jesuit Friedrich Spee der Praxis der Hexenprozesse entgegen und trug damit entscheidend zum Ende des Hexenwahns in Deutschland bei. Das Buch wurde 1631 in der Universitätsdruckerei von Petrus Lucius in Rinteln an der Weser gedruckt und erschien zunächst anonym. Eine zweite von Spee neu bearbeite Ausgabe erschien im Jahre 1632; sie verschärfte deutlich die Argumentation gegenüber der ersten. 1647 übersetzte Johann Seifert, ein protestantischer Feldprediger im Dienste General Königsmarcks, in Verden die „Cautio Criminalis“ ins Deutsche und widmete das Buch der Königin Christina von Schweden. Dadurch wurde Königin Christina auf die Bemühungen von Hexenverfolgungen des Superintendenten Heinrich Rimphoff aufmerksam und gebot ihm Einhalt.