Carl Schmitt war ein deutscher Staatsrechtler, der auch als politischer Philosoph rezipiert wird. Er ist einer der bekanntesten, wenn auch umstrittensten deutschen Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Schmitt engagierte sich ab 1933 für den NS-Staat. Obwohl er schon Ende 1936 erheblich an Einfluss verlor, galt er nach 1945 als kompromittiert.
Sein im Katholizismus verwurzeltes Denken kreiste um Fragen der Macht, der Gewalt und der Rechtsverwirklichung. Neben dem Staats- und Verfassungsrecht streifen seine Veröffentlichungen zahlreiche weitere Disziplinen wie Politikwissenschaft, Soziologie, Theologie, Germanistik und Philosophie. Sein breitgespanntes Œuvre umfasst außer juristischen und politischen Arbeiten weitere Textgattungen wie Satiren, Reisenotizen, ideengeschichtliche Untersuchungen oder germanistische Textinterpretationen. Als Jurist prägte er eine Reihe von Begriffen und Konzepten, die in den wissenschaftlichen, politischen und allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen sind, etwa „Verfassungswirklichkeit“, „Politische Theologie“, „Freund-Feind-Unterscheidung“ oder „dilatorischer Formelkompromiss“. Der umfangreiche Nachlass Schmitts wird im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland verwahrt und ist derzeit Basis zahlreicher Quelleneditionen.
Schmitt wird heute zwar wegen seines staatsrechtlichen Einsatzes für den Nationalsozialismus und als Gegner der parlamentarischen Demokratie und des Liberalismus kategorisch abgelehnt, zugleich aber auch als „Klassiker des politischen Denkens“ anerkannt – nicht zuletzt aufgrund seiner indirekten Wirkung auf das Staatsrecht und die Rechtswissenschaft der frühen Bundesrepublik.Prägende Einflüsse für sein Denken bezog Schmitt von politischen Philosophen und Staatsdenkern wie Thomas Hobbes, Niccolò Machiavelli, Aristoteles, Jean-Jacques Rousseau, Juan Donoso Cortés oder Zeitgenossen wie Georges Sorel und Vilfredo Pareto.
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11. Juli 1888 – 7. April 1985
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Andere Namen
Karl Schmitt