
— Georg Wilhelm Friedrich Hegel, buch Grundlinien der Philosophie des Rechts
Grundlinien der Philosophie des Rechts, oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse, Berlin, 1833, Einleitung S. 35 books.google.de http://books.google.de/books?id=HX4PAAAAQAAJ&pg=PA35
Grundlinien der Philosophie des Rechts
Variante: Jede Vorstellung ist eine Verallgemeinerung, und diese gehört dem Denken an. Etwas allgemein machen, heißt, es denken. ("Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse", Berlin, 1833, p. 35)