„Die Methodik, die technische Kapazität des Widerstandes haben sich jedoch - parallel zu den atemberaubenden Rüstungsfortschritten der regulären Streikräfte in den USA - gründlich gewandelt. Die Kämpfer des Untergrundes verfügen jetzt ebenfalls über gesteigerte Vernichtungskraft und ausgeklügelten Erfindergeist.“
Peter Scholl-Latour 49
deutsch-französischer Journalist und Publizist 1924–2014Ähnliche Zitate

„Die größte Leistung besteht darin, den Widerstand des Feindes ohne einen Kampf zu brechen.“
Die Kunst des Krieges, Kapitel III

" Mein Weg zum 20. Juli. Die Einsamkeit des Widerstands https://www.bayern.landtag.de/de/2010_3058.php". Vortrag im Bayerischen Landtag am 14.07.2004.

„Das Genie wird selten als das erkannt, was es ist: eine große Kapazität für harte Arbeit.“

„Keinen blinden Widerstand gegen den Fortschritt, aber Widerstand gegen blinden Fortschritt.“

Gesammelte Werke: Essays + Aufsätze + Satiren + Kritiken + Autobiografische Schriften (Über 600 Titel in einem Buch - Vollständige Ausgaben): Goethes Wahlverwandtschaften ... der Geschichte und mehr

„Gewaltloser Widerstand ist Gewalt.“
am 13.7.1983 vor dem Grenzschutzkommando Mitte. Frankfurter Rundschau, 14.7. 1983; hier nach Peter Köhler: Die schönsten Zitate von Politikern, Baden-Baden 2005 S. 98 books.google https://books.google.de/books?id=ATguBQAAQBAJ&pg=PA98 und DIE ZEIT Nr. 30/1983 (22. Juli 1983) Worte der Woche https://www.zeit.de/1983/30/worte-der-woche/komplettansicht
Anmerkung: Das Zitat ist nur im Zusammenhang mit den jahrzehntelangen Diskussionen über den Gewaltbegriff des Nötigungstatbestands § 240 StGB zu verstehen. Mit dem Laepple-Urteil ( BGHSt 23, 46 http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs023046.html) hatte der Bundesgerichtshof 1969 entschieden, dass das "gewaltlose" Blockieren von Straßenbahnen durch Demonstranten, die sich auf die Schienen setzen, als Nötigung mit Gewalt (im Gegensatz zu Nötigung durch Drohung) strafbar sei, und entsprechend wurden die Sitzblockaden beurteilt, die Friedensfreunde und Nachrüstungsgegner 1983 vor dem Militärstützpunkt Mutlangen veranstalteten. Erst mit seinem Beschluss vom 10. Januar 1995 "Sitzblockaden II" http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv092001.html kam das Bundesverfassungsgericht zu einer anderen Beurteilung. Der Bundesminister des Inneren Zimmermann gab also nur die seinerzeit durchaus herrschende Rechtsansicht wieder, wenn er 1983 sagte, der sogenannte gewaltlose Widerstand einer Sitzblockade sei rechtswidrige und strafbare Gewalt im Sinne von § 240 StGB.
Zugeschrieben

„Es gibt keine Wiederholung. Nur der Widerstand.“