„Es ist noch nie eine reiche Frau wegen § 218 vor dem Kadi gestanden.“
Gustav Radbruch (1878–1949) deutscher Rechtsgelehrter und Politiker (SPD), MdR
Diese oft zitierte Aussage ist von Radbruch anscheinend nie schriftlich fixiert worden, entspricht aber offensichtlich dem von ihm 1921 konstatierten Reichenprivileg. Dirk von Behren: Die Geschichte des Paragraph 218 StGB, Edition Diskord 2004. ISBN-13: 978-3892957430 S. 77
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