
„Es ist noch nie eine reiche Frau wegen § 218 vor dem Kadi gestanden.“
Diese oft zitierte Aussage ist von Radbruch anscheinend nie schriftlich fixiert worden, entspricht aber offensichtlich dem von ihm 1921 konstatierten Reichenprivileg. Dirk von Behren: Die Geschichte des Paragraph 218 StGB, Edition Diskord 2004. ISBN-13: 978-3892957430 S. 77
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