
„Ich bin in der Wolle rot gefärbt.“
im Interview mit Herbert Lackner. Profil, Printausgabe vom 9. August 2010, https://www.profil.at/home/ich-wolle-274879
Faust I, Vers 4544 / Faust
Dramen, Faust. Eine Tragödie (1808)
„Ich bin in der Wolle rot gefärbt.“
im Interview mit Herbert Lackner. Profil, Printausgabe vom 9. August 2010, https://www.profil.at/home/ich-wolle-274879
„Ihr glücklichen Augen, // Was je ihr gesehn, // Es sei wie es wolle, // Es war doch so schön!“
Faust II, Vers 11300 ff. / Lynkeus der Türmer
Dramen, Faust. Der Tragödie zweyter Theil (1832)
Die wendische Spree. Aus: Werke. hg. von Edgar Groß, Kurt Schreinert, Rainer Bachmann, Charlotte Jolles, Jutta Neuendorff-Fürstenau. München: Nymphenburger Verlagshandlung, 1959-1975. Band 12. Seite 59 http://www.zeno.org/Literatur/M/Fontane,+Theodor/Reisebilder/Wanderungen+durch+die+Mark+Brandenburg/Spreeland/Die+wendische+Spree/An+Bord+der+%C2%BBSphinx%C2%AB
Wanderungen durch die Mark Brandenburg (1862-1888)
Die Philosophie der Freiheit, (GA 4) S. 166
Die Philosophie der Freiheit
Variante: Leben in der Liebe zum Handeln und Lebenlassen im Verständnisse des fremden Wollens ist die Grundmaxime des freien Menschen.
Wofür arbeiten wir eigentlich?. Rasch und Röhring Verlag, Hamburg 1988, ISBN 3-89136-156-4, S. 34
"Geert Wilders ist ein Held unserer Zeit", spiegel.de http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,544465,00.html, 2. April 2008
zur Vorratsdatenspeicherung im Interview mit tagesschau.de, 5. Juni 2007, tagesschau.de http://www.tagesschau.de/inland/meldung24404.html
Maximen und Reflexionen, 324
Theoretische Schriften, Maximen und Reflexionen (1833), Sonstiges alphabetisch geordnet
anscheinend erstmals bei Max Arnold Nentwig: „Rechtsanwälte in Karikatur und Anekdote“ (Köln, Verlag Otto Schmidt, 1977. S. 19) und seither vielfach meist nur mit der dortigen Quellenangabe als „Cabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten vom 15.12.1726“ zitiert.
Diese Cabinettsorder lässt sich so nicht feststellen. Eine Kleiderordnung für Advokaten und Prokuratoren findet man schon in dem eigenhändigen Schreiben des Königs an den Justizminister Christian Friedrich Freiherr von Bartholdi vom 2. April 1713 ( Acta Borussica I S. 382 https://archive.org/stream/diebehrdenorgan01posngoog#page/n550/mode/2up/), dessen Anordnungen durch Erlass vom 5. April 1713 dem Oberappellationsgericht, Geheimen Justizrath, Kammergericht und Consistorium zu Berlin mitgeteilt wurden:
"die atvocatten sollen schwartz gehen mit ein Menttelchen biß an die Knie / die Procuratores [sollen] einen schwartzen Rogck ohne mantell [tragen] mit einer rahbaht [rabat: frz. Überschlag] das auf die brust gehet / der generahl fischall [General-Fiscal] soll agiren gegen die die dar nicht so gehen werden und sollen [diese] karren [Zwangsarbeit leisten]."
Von Spitzbuben ist dort ebenso wenig die Rede wie in der „Circularordre vom 31. December 1726 an alle Collegia und Gerichte, die Advocaten und Procuratoren haben“, welche sich unter Nr. 6 mit Fragen der Amtstracht beschäftigt ( Acta Borussica IV,2 S. 120 ff. https://archive.org/stream/actaborussicade00berlgoog#page/n131/mode/2up/). Allerdings schreibt O. Hintze in den Acta Borussica VI. 1 S. 211 https://archive.org/stream/bub_gb_83U5AQAAIAAJ#page/n225/mode/2up von einer Äußerung des Königs über den Zweck der Tracht: „damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten könne“, doch verzichtet er darauf, dazu irgendwelche Einzelheiten oder gar eine Quelle mitzuteilen.
Vgl. zu allem Adolf Weißler: Die Geschichte der Rechtsanwaltschaft. Leipzig 1905. S. 310 ff. https://archive.org/stream/geschichtederre01weisgoog#page/n323/mode/2up.
Fälschlich zugeschrieben