„Nichts ist getan, wenn noch etwas zu tun übrig ist.“

Gauß: Werke, Bd. 5 (nach Worbs 1955, S. 43)
Tatsächlich aus Lukans Bürgerkrieg oder Pharsalia II, 657: "nil actum credens cum quid superesset agendum"
Fälschlich zugeschrieben

Übernommen aus Wikiquote. Letzte Aktualisierung 15. Dezember 2022. Geschichte
Themen
tun , übrig
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Carl Friedrich Gauß 12
deutscher Mathematiker, Astronom, Geodät und Physiker 1777–1855

Ähnliche Zitate

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„Nichts für erledigt ansehend, wenn noch etwas zu tun übrig wäre.“

Lukan (39–65) römischer Dichter und Neffe Senecas

Der Bürgerkrieg oder Pharsalia II, 657
Original lat.: "nil actum credens cum quid superesset agendum"
Als "Nichts ist getan, wenn noch etwas zu tun übrig ist" oft Carl Friedrich Gauß zugeschrieben. In Kants Vorrede zur zweiten Auflage seiner Kritik der reinen Vernunft (1787, S. 16 korpora.org http://korpora.org/kant/aa03/016.html) abweichend zitiert als "Nil actum reputans, si quid superesset agendum". Während es bei Lukan um Caesar geht, schrieb Kant in seinem Versuch einiger Betrachtungen über den Optimismus (1759 books.google https://books.google.de/books?id=-SeMdIV0Mp4C&pg=PA158: "Wenn man vom Alexander sagte, daß er glaubte nichts getan zu haben, solange für ihn noch etwas zu tun übrig war [...]"

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