„Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht.“
Deutsches Verwaltungsrecht, Band I, 3. Auflage, Berlin 1924, Nachdruck Berlin 1969, Vorwort zur 3. Auflage 1969
Otto Mayer war ein deutscher Hochschullehrer für Verwaltungsrecht und Kirchenrecht. Er prägte maßgeblich den Begriff und Inhalt des Verwaltungsaktes.
„Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht.“
Deutsches Verwaltungsrecht, Band I, 3. Auflage, Berlin 1924, Nachdruck Berlin 1969, Vorwort zur 3. Auflage 1969