
Proklamation des Reichspräsidenten am Vorabend des dritten "Verfassungstags" (11. August 1922), die das Deutschlandlied zur Nationalhymne erhob. Gustav Radbruch sprach von einem "Akt der Herzensweisheit" und fand Eberts Worte "so schön, daß sie als ein Vermächtnis des ersten Reichspräsidenten einstmals in den Lesebüchern aller deutscher Schulen stehen werden." Gesamtausgabe Band 16, S. 107 f. books.google https://books.google.de/books?id=ER-7RFzVczMC&pg=PA107. Ebert ergänzte seine "Kundgebung" durch die Verordnung vom 17. August 1922, dass die Reichswehr das Lied der Deutschen als Nationalhymne zu führen habe.