„Wenn's der Wahrheitsfindung dient!“
während einer Gerichtsverhandlung Ende 1967 auf die Aufforderung, sich zu Ehren des Gerichts zu erheben SPIEGEL vom 30.9.1968, S. 65 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46056020.html: "Vor der 8. Großen Strafkammer des Kriminalgerichts Berlin-Moabit erhob sich der angeklagte Kommunarde Fritz Teufel zunächst nicht vor dem Richter. Erst nach einigem Zureden überwand er sich: 'Na ja, wenn's der Wahrheitsfindung dient.'"